Nachhallverfahren
Bei der Füllstandserfassung mittels Nachhallverfahren, werden ausschließlich Ultraschallreflexionen innerhalb der Behälterwand ausgewertet. Der Ultraschallimpuls muss nicht das Medium durchqueren und wird weder von Gasblasen oder Schwebstoffen in der Flüssigkeit noch von Behältereinbauten gestört. Im Leerzustand sollte die Behälterinnenwand frei von Medienresten sein.)
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