Erschienen in: S&I November 2009, S. 34
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Mit Gefahrstoffen sicher arbeiten

Gefahrstoffarbeitsplätze müssen sicher sein, zum Schutz der Arbeiter – Walter Bolik, Produktmanager bei asecos, erklärt, worauf es ankommt

In Zeiten der Krise: Sparen die Unternehmen an der Sicherheit ihrer Mitarbeiter?

Wir haben keine Rückgänge zu verbuchen. Im Gegenteil. Natürlich wird um Preise gefeilscht, das ist ganz normal.

Aus Ihrer Erfahrung vor Ort: Sind die Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, ausreichend informiert?

Das kann ich generell bejahen. Es hängt aber immer so ein bisschen vom Umfeld ab. Im industriellen Bereich sind die Arbeiter sehr gut informiert. Alleine wenn ein Arbeitgeber einen Gefahrstoffarbeitsplatz hinstellt, weiß der Arbeitnehmer, da muss ich aufpassen.

Wann ist ein Gefahrstoffarbeitsplatz nötig?

Um Personen, die mit Gefahrstoffen arbeiten, zu schützen. Eigentlich ist das auch schon das Arbeiten mit einem Klebstoff. Natürlich wenn man mal mit dem Pritt-Stift was macht, ist das weiter nicht so tragisch. Kucken wir uns aber die industriellen Anwendungen an, dann sind das Schadstoffe, die über die Haut oder Atemwege in den Körper eindringen können.

Wo wird die Sicherheit der Arbeiter vernachlässigt?

In der Pathologie zum Beispiel wird unter anderem mit Lösemitteln gearbeitet. Als Außenstehender kommt man hinein und kriegt erstmal einen Schwall von Lösemitteldämpfen ins Gesicht. Mitarbeiter, die da arbeiten, merken das oft gar nicht mehr. Die wissen zwar, dass sie etwa mit Isopropanol arbeiten, aber was das für Gefahren birgt, ist ihnen nicht immer bewusst. Das ist die Gewohnheit.

Woran erkranken Arbeiter, die mit Gefahrstoffen nicht richtig umgehen?

Sehr häufig sind Atemwegsleiden, wenn Lösemittel oder andere reizende Chemikalien eingeatmet werden. Dadurch kann es zur Störung von Lungenfunktionen kommen. Das ist aber meist ein Vorgang, der sich über viele Jahre erstreckt.

Welche Folgen drohen einem nachlässigen Arbeitgeber?

Die äußerste Folge kann sein, dass einem Unternehmen der Versicherungsschutz verweigert wird. Von Seiten des Gesetzgebers handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, ein Bußgeldverfahren droht.

Welche Merkmale zeichnen einen guten Gefahrstoffarbeitsplatz aus?

Auf jeden Fall sollten die Abluft- und die Zuluftwerte abgestimmt sein. Einen Gefahrstoffarbeitsplatz können Sie sich vorstellen wie eine große Haube, wo oben abgesaugt wird. Es ist ein begrenzter Arbeitsbereich, wo im Frontteil ein Mitarbeiter steht, der darin arbeitet. In den Labors wird der Arbeitsbereich in der Regel mit einer Glasfläche verschlossen. In der Industrie ist das zu unpraktisch. Asecos verwendet zur Rückhaltung der Gefahrstoffe einen Frischluftschleier, der in der Frontöffnung von oben und unten im Winkel von 45 Grad in den Arbeitsplatz eingeblasen wird.

Ist das für den Mitarbeiter sicher?

Man kann in dem Arbeitsbereich arbeiten, ohne dass man sich weit hineinbeugen muss. Durch die Luftschleiertechnik entsteht in Höhe des Gesichtes sogar ein Bereich, wo sich der Arbeiter in den Arbeitsbereich hineinbeugen kann, ohne in den Expositionsbereich der Gefahrstoffe zu kommen.

Welche gesetzlichen Maßgaben sind aus Ihrer Sicht nachzubessern?

Der Gesetzgeber erlässt Richtlinien. Sie sind für den Unternehmer Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung. Dieser entscheidet, welche Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter getroffen werden. Das könnte man noch straffer organisieren, um auf die Unternehmer einen entsprechenden Druck auszuüben. Auf der anderen Seite ist die Frage wie detailliert Vorschriften zum Personenschutz sein müssen. Letztendlich profitiert jedes Unternehmen von gesunden und zufriedenen Mitarbeitern.

Fällt Ihnen ein konkretes Beispiel ein?

Von Unternehmerseite her würde ich sagen, dass Unternehmen, die entsprechendes Personal haben, darauf achten müssen, dass die Sicherheitsfachkräfte etwa durch die Berufsgenossenschaften regelmäßig weitergebildet werden. Das sollte man vielleicht auch von der gesetzgeberischen Seite her noch straffer fassen.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Bolik.(nwit)

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