Mit der Verabschiedung von Reach (Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals) wurde eine umfassende Neuordnung der europäischen Chemikaliengesetzgebung vorgenommen. Die Reach-Verordnung erlangt unmittelbar Gesetzeskraft und ersetzt 40 existierende Rechtsvorschriften. Ziel der Verordnung ist es, die Umwelt sowie die Gesundheit der Anwender und Nutzer von Chemikalien besser zu schützen. Was zunächst nach einer chemiespezifischen Vorschrift zur Registrierung von Chemikalien klingt, hat in Wirklichkeit Einfluss auf viele Geschäftsprozesse in produzierenden Unternehmen, weit über die chemische Industrie hinaus.
Im European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances sind über 100.000 Stoffe gelistet, die im Wirtschaftsleben eine, wie auch immer geartete Bedeutung erlangt haben. Ziel dieses Verzeichnisses war vor der Einführung von Registrierungspflichten für Chemikalien und der damit verbundenen Abschätzung von Gefährdungspotenzialen von Chemikalien, Altstoffe von neuen gesetzlichen Anforderungen zu befreien. Lediglich neue Stoffe mussten gemäß der EU-Neuchemikalienverordnung registriert werden. Mit dem Ergebnis, dass man bei vielen Altstoffen die genauen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt gar nicht im Detail kennt. Zudem erfahren nach Meinung der Europäischen Kommission die Altstoffe damit eine Bevorzugung gegenüber Neustoffen aufgrund fehlender Registrierungs- und Prüfpflichten, wo doch ein verbesserter Schutz vor Chemikalien durch Produkt-Innovationen angestrebt wird, die unter den gegebenen Bedingungen ausbleiben. Mit Reach sind nun alle Stoffe registrierungspflichtig, die ein einzelnes Unternehmen in Volumina größer einer Jahrestonne importiert oder herstellt. Darunter fallen nun auch die Altstoffe des EINECS-Verzeichnisses, wenngleich für diese Fristen vorgegeben sind, die von der Jahrestonnage und der Gefährlichkeit dieser Stoffe abhängen. Sieht man einmal von den Details des Reach-Stoffbegriffs und des Registrierungsverfahrens ab, so fällt auf, dass die Verordnung bei der Registrierung von Stoffen nicht allein auf das Sammeln und Einreichen chemisch-physikalischer, toxikologischer und ökotoxikologischer Daten abstellt. Vielmehr sind für gefährlich eingestufte Stoffe mit einer Jahrestonnage von größer zehn Tonnen die Ermittlung von Expositionsszenarien sowie Risikobeschreibungen und die Definition von Maßnahmen zur Risikominimierung für die mit den Expositionsszenarien identifizierten Anwendungen erforderlich. Dies hat Auswirkungen auf die in der Verordnung als nachgeschaltete Anwender bezeichneten Verwender von Chemikalien und die zukünftige Generierung von Sicherheitsdatenblättern. Denn nunmehr ist es erforderlich, bei den Abnehmern zu ermitteln, was sie mit den Chemikalien machen und sich bei den Lieferanten rückzuversichern, ob sie eine Chemikalie überhaupt registriert haben und ob diese Registrierung die eigenen Verwendungen und Expositionsszenarien abdeckt. Ist dies nicht der Fall, dann muss man über alternative Bezugsquellen nachdenken oder aber, in Ergänzung zu den Lieferantenregistrierungen, die Behörden über nicht von Registrierungen abgedeckte Anwendungen und Expositionsszenarien unterrichten. Diese Mitteilungen werden als Notifizierungen bezeichnet im Unterschied zu den Registrierungen. Ferner sind die Expositionsszenarien mit den damit verbundenen Risikominimierungsmaßnahmen in den Sicherheitsdatenblättern abzulegen, was ihren Umfang immens vergrößeren kann. Bedenkt man ferner, dass hinter manchen dieser Anwendungen und Expositionsszenarien auch Geschäftsgeheimnisse stecken können, ist in Betracht zu ziehen, zukünftig in den Sicherheitsdatenblättern jedem Kunden nur die für ihn relevanten Anwendungen mitzuteilen. Sicherheitsdatenblätter würden damit nicht nur für einzelne Rechtsräume spezifisch, sondern zukünftig auch kundenspezifisch ausgeprägt sein müssen.
Informationsaustausch zwischen chemischer Industrie und Endverbraucher
Die Verwender von Chemikalien dürfen damit zukünftig mit sehr viel genaueren und besseren sowie auf Anwendungen und Expositionsszenarien spezifisch abgestellten Informationen über die Gefährlichkeit von Chemikalien und ihrer sichereren Handhabung rechnen. Dabei entsteht neben möglichen Registrierungs- und Notifizierungspflichten der Bedarf nach einem Austausch von Informationen entlang der Wertschöpfungskette von der Chemieindustrie bis hinunter zu den Endverbrauchern. Dabei sind zunächst von den Kunden deren Anwendungen und Expositionsszenarien einzuholen und mit den eigenen abzumischen. Daraus ergibt sich eine konsolidierte Liste von Anforderungen an die Lieferanten von Inhaltsstoffen, die diesen ebenso mitzuteilen ist, wie man von ihnen eine Mitteilung über deren Registrierungsaktivitäten, ihren Status und die Abdeckung der eigenen Anforderungen einholen muss. Unterscheiden lässt sich damit eine Kommunikation der Anforderungen an die Registrierung, des Status der Registrierung und schließlich eine Versendung der im Sinne der Reach-Verordnung erheblich erweiterten Sicherheitsdatenblätter mit ihren nach Expositionsszenarien differenzierten Hinweisen.
Zur Unterstützung einer effizienten und rechtssicheren Umsetzung der Reach-Vorschriften haben die SAP AG und die TechniData AG gemeinsam die Anwendung SAP Reach Compliance entwickelt. Die auf SAP Environment, Health & Safety (SAP EH&S) aufbauende Anwendung verfolgt die, unter die Verordnung fallenden Stoffe über Produktions-, Einkaufs- und Vertriebsprozesse hinweg und gibt Aufschluss darüber, in welchen Materialien und Erzeugnissen ein Stoff in welcher Menge eingesetzt wird. Da die Software nahtlos in Logistikprozesse wie Produktion, Einkauf und Vertrieb integriert ist, kann sie erkennen, welche Stoffe in welchen Zubereitungen und Erzeugnissen verwendet werden. Dadurch lassen sich die verwendeten Mengen auch auf Stoffebene überwachen. Weitere Funktionen unterstützen spezielle neu hinzugekommene Reach-Prozesse, wie ein aufgabengesteuerter und dokumentierter Registrierungsprozess oder die Kooperation mit den beteiligten Behörden und Geschäftspartnern. Es lassen sich dabei die drei Kernprozesse Stoff- und Verwendungsmanagement, Kooperation in der Lieferkette sowie das Management der rechtlichen Prozesse für Reach unterscheiden. Hinsichtlich der Kopperation in der Lieferkette unterstützt die Lösung alle Prozesse der Reach-bezogenen Kommunikation und Zusammenarbeit. Hierzu zählt die Kommunikation und Kooperation mit Lieferanten ebenso wie die mit Kunden. Die Austauschprozesse setzen Fragebögen ein, um Informationen über Verwendungen und Expositionsszenarien zu sammeln und erweiterte Sicherheitsdatenblätter, um Stoffinformationen zu übermitteln. Als Kommunikationskanäle können E-Mail, Briefe, Fax, aber auch ein Portal genutzt werden, auf dem die Geschäftspartner ihre Daten direkt erfassen. Bei der Ableitung des Kommunikationsbedarfs können die bestehenden Informationen des ERP-Systems genutzt werden, um die Lieferanten zu einem Rohstoff und die Kunden eines Produktes zu selektieren, ferner um die Kontaktdaten der Geschäftspartner zu nutzen. Auf der Ebene Kunde/Produkt und Lieferant/Rohstoff werden schließlich die Kommunikation mit den Geschäftspartnern, der Status der Kommunikation und ihr Ergebnis vorgehalten und dokumentiert. Damit ist es dann möglich, zukünftig nur noch bei nach Reach authorisierten Lieferanten einzukaufen und in Sicherheitsdatenblättern nur noch die kundenspezifischen Anwendungen und Expositionsszenarien mitzuteilen. Umfassende ÜberwachungsTools helfen, den Status der Lieferanten- und Kundenkommunikation im Blick zu behalten und die weiteren Aktivitäten gemäß Terminvorgaben und den Reaktionen der Geschäftspartner einzuleiten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich mit der Reach-Verordnung die Chemikaliensicherheit bestimmt erhöht. Allerdings um den Preis eines sehr aufwändigen und bürokratischen Verfahrens, das auf Informationen aufsetzt, die mit Lieferanten und Kunden auszutauschen sind. Die Lösung SAP Reach Compliance versteht sich dabei als ganzheitliche Lösung, die vom Datenmangement über die notwendige Supply Chain Collaboration bis hin zum Registrierungsmanagement reicht und als integrierter Ansatz, der auf bestehende Material-, Stoff-, Einkaufs- und Verkaufsdaten der betriebswirtschaftlichen Systeme zurückgreift und diese Reach-spezifisch ergänzt.
Literatur
[1] Regulation (EC) No 1907/2006 of the European Parliament and of the Council und verbundene Technical Guidanc Documents, insbesondere Guidance for Downstream Users Guidance for the preparation of the chemical safety report Dieser Beitrag als PDF und weiterführende Informationen (ähnliche Beiträge, technische Daten, Direktlinks zum Hersteller etc.) sind online verfügbar auf www.PuA24.net
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